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Geschrieben von Administrator
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Dienstag, 18. Dezember 2007 |
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Nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) müssen börsennotierte Unternehmen Fakten, die Auswirkungen auf den Aktienkurs haben können, für alle Marktteilnehmer zeitgleich veröffentlichen. Mit der Informationsversorgung durch Ad-hoc- Meldungen sollen mögliche Insidergeschäfte verhindert werden.
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